Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik

Schleswig-Holstein e.V

6. August 2014

SGK-Mitgliederversammlung/TTIP
Liberalisierung des Welthandels birgt Risiken für die Kommunen

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Foto: Jim Bahn - CC BY 2.0

Vier unscheinbare Buchstaben geistern in den letzten Monaten durch die Medien und verunsichern nicht nur die Bürger und Verbraucher: „TTIP“ oder das transatlantische Freihandels- und Investitionsabkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership). Obwohl die Verhandlungen nicht öffentlich geführt werden und so die Geheimniskrämerei um dieses Thema für große Verunsicherung in der Öffentlichkeit sorgt, sind diese vier Buchstaben in aller Munde.

Was verbirgt sich nun hinter diesem sperrigen Begriff? Die Europäische Union verhandelt mit den USA über Erleichterungen beim gemeinsamen Handel und zwischenstaatlichen Investitionen, um Handelsschranken, insbesondere Zölle und nichttarifäre Hemmnisse, zu beseitigen. Dabei geht es im wesentlichen darum, den Warenstrom zu liberalisieren und die Dienstleistungsmärkte weiter zu öffnen sowie Regelungen über Investitionen und Dienstleistungen, über Normen und Standards zu treffen. Die Auswirkungen des Abkommens treffen uns alle. Denn nach Abschluss des Vertrages wird sein Inhalt sowohl für die Organe der Union als auch für die Mitgliedsstaaten verbindlich. Damit besteht Anwendungsvorrang vor europäischem Sekundärrecht, wie z.B. Verordnungen und Richtlinien sowie vor nationalem Recht.

Die Bundesregierung versucht nun, die Diskussion über dieses Freihandelsabkommen unter Hinweis auf die Vertraulichkeit der Verhandlungen einzudämmen und zu verharmlosen. Über etwas, was man wegen dieser Vertraulichkeit nicht so genau kenne, könne man auch nicht diskutieren, so Sigmar Gabriel in einem Fernsehinterview. Gerade jedoch diese Geheimniskrämerei macht viele Bürger misstrauisch. Und das, was bereits durchgesickert ist, versetzt viele in helle Aufregung.

Für diese Skepsis in der Öffentlichkeit gibt es gute Gründe. Dabei soll man sich jedoch vor einem platten Antiamerikanismus hüten. Vielmehr geht es um ganz etwas anderes: Wie Jens Jessen am 5. 6.14 in der Wochenschrift „Die Zeit“ feststellt, handelt es sich „um einen Vertrag, den das internationale Kapital zulasten der nationalen Demokratien abschließen will.“

Nicht nur vordergründig geht es hierbei um Verbraucherschutz. Wenn medienwirksam amerikanische Brathähnchen aus dem gechlorten Wasserbad gefischt werden, um dann auf europäischen Tellern zu landen, so versteckt sich sicher hinter dieser Liberalisierung der Geflügelfleischbehandlung ein Absenken von europäischen Lebensmittelstandards. Schwerwiegendere Folgen verbergen sich jedoch im Kleingedruckten.

So sollen bereits getätigte Investitionen vor kommenden Regulierungen geschützt werden. Jens Jessen schreibt: „Sollte ein nationales Parlament Gesetze beschließen, einen Mindestlohn beispielsweise oder eine Umweltauflage, die geeignet wären, Gewinnerwartung des Investors zu schmälern, müsste der betreffende Staat dem Investor den entgangenen Profit ersetzen. Der IG- Metall Vorsitzende Detlef Wenzel hat einmal sarkastisch gesagt, im Sinne der TTIP hätte Südafrika nach Abschaffung der Apartheid gewaltige Ausgleichssummen zahlen müssen – wegen erschwerter Ausbeutung schwarzer Arbeiter. Der Steuerzahler würde für alles zahlen müssen, was der Renditeplanung eines auswärtigen Unternehmens irgend in die Quere käme.“

Die im Vertrag vorgesehene Regulierung von Streitfällen stellt einen Frontalangriff auf den Rechtsstaat da. Hierzu Jens Jessen:“ Schiedsgerichte, die der Vertrag für den Streitfall vorsieht, machen die Sache nicht besser, im Gegenteil. Sie tagen geheim, mit privaten Anwälten besetzt, und ihre Urteile sind vor nationalen Gerichten nicht anfechtbar. Damit wäre dann nicht nur die Demokratie sondern auch der Rechtsstaat suspendiert.“ Die Zeche zahlt also der Steuerzahler, die supranationalen Konzerne halten sich schadlos.

Was aber geht das TTIP die Kommunen an? Welcher Nutzen oder welche Belastungen könnte aus den Liberalisierungsbestrebungen für uns alle erwachsen? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Rundschreiben Nr. 038-2014 des Städteverbandes Schleswig Holstein vom 23.4.2014. Das Rundschreiben äußert sich über die Chancen und Gefahren der Liberalisierung nur vage, da die Öffentlichkeit keinen direkten Zugang zu den Informationen über die Verhandlungen oder die Verhandlungsdokumente hat.

Jedoch benennt der Städteverband zwei Bereiche, die von den Liberalisierungsvorschriften und damit der Organisationsfreiheit der Kommunen betroffen sein könnten. Das gilt insbesondere für bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge, wie den Wasser- und Abwasserbereich sowie für die wirtschaftliche Betätigung kommunaler Unternehmen und hier für die Regelungen des Wettbewerbs-, Beihilfen- und Vergaberechts sowie der öffentlichen Beschaffung.

Einen Lösungsweg zur Wahrung der kommunalen Interessen sieht der Städteverband darin, „weitreichende sektorspezifische Ausnahmen für bestimmte Bereiche der Daseinsvorsorge wie den Wasser und Abwasserbereich“ vorzusehen. Und auch bei den kommunalen Unternehmen besteht die Möglichkeit, diese „weitgehend aus dem Anwendungsbereich einzelner Vorschriften und Kapitel des Freihandelsabkommens herauszunehmen.“

Hierbei setzt der Städteverband auch auf die Unterstützung durch die Bundesregierung. Bereits in den Koalitionsvereinbarungen hatte die sich zu diesem Thema positiv geäußert: „Die Zulassung begründeter Ausnahmen muss für jede Vertragspartei Teil des Abkommens sein. Wir werden auf die Sicherung der Schutzstandards der Europäischen Union insbesondere im Bereich… der öffentlichen Daseinsvorsorge… Wert legen.“ Ob ein unverbindliches „Wert legen“ jedoch für einen positiven Abschluss der Verhandlungen im Sinne der Kommunen ausreicht, darf bezweifelt werden. Vielmehr muss die Bundesregierung die europäischen Verhandlungspartner unmissverständlich auffordern, den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen zur unverhandelbaren Bedingung für eine Zustimmung zum Vertragsabschluss machen.

Einen deutschen Sonderweg der Kommunen wird es nach Abschluss der Verhandlungen wohl kaum geben. Zwar ist auch die Ratifizierung des ausgehandelten Vertragswerkes durch die nationalen Parlamente sehr wahrscheinlich notwendig. Jedoch kann der Vertragstext des Abkommens dann nur noch im ganzen angenommen oder abgelehnt werden. Raum für Nachverhandlungen einzelner Bestimmungen zu Gunsten einer Sonderbehandlung der Kommunen ist also nicht gegeben. Somit müssen bereits in diesem frühen Stadium der Verhandlungen“ Nägel mit Köpfen“ gemacht und die Interessen der Kommunen gewahrt werden.

Thies Thiessen

Hinweis:

Wer sich über TTIP näher informieren will, kann das Rundschreiben 038/2014 des Städteverbandes in unserer Geschäftsstelle anfordern. Dort ist auch ein Gutachten zum gleichen Thema von Professor Dr. Markus Krajewski von der Friedrich-Alexander Universität, Erlangen-Nürnberg erhältlich. Außerdem wird sich unsere Mitgliederversammlung am 5. September ausführlich mit diesem Thema beschäftigen.

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