17. September 2014
SGK-Mitgliederversammlung/TTIP
Beschluss der SGK-Mitgliederversammlung zum TTIP
- Foto: Yanni Koutsomitis - CC BY 2.0
Forderungen an Freihandelsabkommen wie TTIP oder CETA
Die SGK Schleswig-Holstein lehnt das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA (Transatlantic Trade and Investment Partnership – TTIP) in der bisher zwischen der EU-Kommission und den USA diskutierten Form ab. Die Kommunalpolitiker sind in Sorge, dass mit dem Abkommen die Demokratie in den EU-Mitgliedsstaaten ausgehebelt werden könnte, wenn künftig internationale Konzerne ihre Interessen gegenüber den von der Politik gesetzten sozialen und ökologischen Standards durchsetzen würden. Im Zuge des Freihandelsabkommens soll es nämlich Konzernen erlaubt werden, Staaten wegen „nichttarifärer Handelshemmnisse“ unter Androhung von Schadensersatzforderungen vor einem privaten Schiedsgericht zu verklagen. Die SGK fürchtet dabei massive Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung.
Die Sorge gilt ebenfalls für das inzwischen den Ländern zur Stellungnahme zugeleitete Handelsabkommen CETA mit Kanada.
Die SGK fordert von der EU-Kommission, dem Europäischen Parlament, von Bundesregierung und Bundestag sowie von der Landesregierung im Einzelnen:
- eine breite öffentliche Diskussion, um ein soziales und ökologisches Verhandlungsmandat auf beiden Seiten ohne Geheimverhandlungen und eine umfassende Nachhaltigkeitsprüfung von unabhängiger Seite;
- den Schutz öffentlicher Dienstleistungen und öffentlicher Daseinsvorsorge. Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung dürfen sich aus dem Abkommen nicht ableiten lassen.
- keine Zulassung von Risiko-Techniken wie zum Beispiel der Gas-Gewinnung mittels »Fracking«;
- keine speziellen Investitionsschutzvorschriften, die in einem Abkommen zwischen den USA und der EU nicht erforderlich sind, da beide Partner hinreichenden Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewähren;
- den Erhalt und den Ausbau der europäischen Umweltpolitik nach dem Vorsorge- und Verursacherprinzip statt ihrer Unterordnung unter die Freihandelslogik und völligen Verzicht auf Konzessionen an die amerikanische Export-Industrie;
- den Schutz einer umweltgerechten Landwirtschaft und die Abwehr einer Agrarindustrie auf beiden Seiten des Atlantiks und stattdessen die Förderung eines fairen Handelssystems, das die Interessen selbständiger Landwirtinnen und Landwirte berücksichtigt und nicht die Interessen der Agrarindustrie bedient;
- die Sicherstellung hoher Verbraucher- und Gesundheitsstandards und eine umfassende Kennzeichnungspflicht von Inhaltsstoffen und Herstellungs- und Behandlungsmethoden zwingend – auch für verarbeitete Produkte;
- den verbindlichen Schutz von Arbeits- und Menschenrechte durch klare und durchsetzbare Regelungen, wobei die Kernarbeitsnormen der ILO Mindestbedingungen sind;
- den Schutz und die Förderung der Vielfalt kulturellen Ausdrucksformen statt weiterer Liberalisierung und die Beachtung der entsprechenden UNESCO-Konvention;
- die Regulierung des Finanzsektors und den Abbau ökonomischer Ungleichgewichte statt mehr Deregulierung und Freihandel.
- den Schutz von Innovationen, Bildung und Informationsfreiheit statt noch mehr Exklusivrechten an „geistigem Eigentum“ der Konzerne;
- die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe auch durch europäische Regelungen zum nachhaltigen oder regionalen Beschaffungswesen;
- Positivlisten für zu regelnde Bereiche.
Diese Forderungen müssen auch bei den anstehenden Beratungen zum Europäisch-Kanadischen Handelsabkommen CETA berücksichtigt werden.
Die SGK vertritt die Auffassung, dass es sich bei den Handelsabkommen um „gemischte Abkommen“ handelt, bei denen in Deutschland auch Bundesrat und Bundestag, zustimmen müssen.
Ein Kommentar
Den oben aufgeführten Forderungen stimme ich voll zu.
Otto Hübner OV Schafflund