27. Oktober 2016
SGK-Mitgliederversammlung
SGK-Mitgliederversammlung mit Innenminister Stefan Studt
Innenminister Stefan Studt auf der Mitgliederversammlung der SGK: Wir müssen die Kommunen stärken.
Die Kommunen sind die Herzkammer unserer Demokratie. Viele Menschen engagieren sich in ihnen ehrenamtlich für unser Zusammenleben. Zentral Bedeutung haben die Kommunen bei der Versorgung der Menschen im Land. Wir beziehen unser kommunales Selbstverständnis nicht aus einer Abgrenzung zu den jeweils anderen Kommunen oder zu anderen politischen Ebenen.
Die Landesregierung wird auch weiterhin die Kommunen bei der Erledigung ihrer Aufgaben unterstützen und wir wollen die aufgabenbezogenen Zuschüsse, vor allem bei der Kinderbetreuung, beim ÖPNV und bei der Unterstützung von Schulsozialarbeit weiter erhöhen.
Deshalb haben wir die Mittel zu Erfüllung der kommunalen Aufgaben deutlich erhöht: 80 Millionen für den Ausbau der Krippenplätze, 17,6 Millionen für die Schulsozialarbeit, 13 Millionen für die Infrastruktur sowie 15 Millionen allgemeine Finanzmittel aus der Grunderwerbssteuer.
Im kommenden Jahr werden die Kommunen durch den Finanzausgleich fast 200 Mio. EUR mehr erhalten als 2016.
Außerdem hat die SGK-Mitgliederversammlung folgenden Antrag beschlossen—
Familien brauchen gute und verlässliche Krippen- und Kitaplätze.
- Frühkindliche Bildung muss gefördert und unterstützt werden. Kinderbetreuung sichert Bildung von Anfang an und ermöglicht Chancengleichheit. Es ist erwiesen, dass die Teilnahme an kindlicher Bildung einen starken Einfluss auf den Bildungswerdegang von Kindern hat – besonders derjenigen aus sozial benachteiligten Familien.
Das Ziel muss es sein, dass Eltern für die Betreuung ihrer Kinder nichts mehr bezahlen müssen. Bildung muss von der Krippe bis zur Hochschule für alle kostenfrei sein.
Die SGK Schleswig-Holstein begrüßt deshalb, dass als erster Schritt zu einer Beitragsfreiheit Familien ab 1. Januar 2017 für die Betreuung ihres unter Dreijährigen Kindes einen Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Monat erhalten. Versuche, von einzelnen Gemeinden oder Städten, die Entlastung der Eltern durch eine Beitragserhöhung wieder abzuschöpfen, verurteilt die SGK Schleswig-Holstein aufs Schärfste. - In den letzten Jahren haben Kommunen, Land und Bund gemeinsam mit erheblichen Finanzmitteln dafür gesorgt, den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz umzusetzen. Durch diesen Einsatz steht Schleswig-Holstein bei der Versorgungsquote der unter Drei-jährigen auf dem ersten Platz der westdeutschen Flächenländer. Hinsichtlich der Kosten der Betreuung der unter Dreijährigen hat die Landesregierung gegenüber den Kommunen die Konnexität anerkannt und mit den Kommunen eine Finanzierungsvereinbarung getroffen. Die schwarz-gelbe Vorgängerregierung war diesen Schritt nicht freiwillig gegangen; die Kommunen mussten vor dem Verwaltungsgericht klagen.Die SGK begrüßt, dass die Landesregierung in dieser Frage eine Verhandlungslösung mit den Kommunen gefunden hat.
- Gemeinsame Anstrengung der Kommunen und des Landes muss es nun sein, die gute Versorgungsquote zu halten und bedarfsgerecht auszubauen. Dazu sind die Kommunen aus eigener Kraft nicht in der Lage, zumal die Erwartungen der Familien an die Betreuung in den Kindertagesstätten gestiegen sind. Die Erfüllung der Pflichtaufgabe „Kindertagesstätten“ erfordert zunehmend mehr finanzielle Mittel der Städte und Gemeinden. Das Land ist daher verpflichtet, für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kommunen für diese Aufgabe zu sorgen. Ein erster Schritt zur finanziellen Entlastung der Kommunen wäre eine Erhöhung der entsprechenden FAG Mittel ab 2017.
- Das Land stellt zwar im Rahmen seiner anteiligen Finanzierungsverpflichtung nach dem KitaG insgesamt rund 200 Mio. Euro jährlich für den Betrieb und die Unterhaltung der Kindertagesstätten sowie im Rahmen diverser Erlasse zur Qualitätssicherung zur Verfügung und leitet in diesem Zusammenhang auch die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel weiter. Außerdem werden u.a. Fachberatung, Familienzentren, Qualitätssicherung und die Erhöhung des Fachkraft-Kind-Schlüssels gefördert. Durch die vielen Zuschussgeber und die hohe Anzahl von Einzelförderungen ist das System intransparent geworden und – vor allem auf Ebene der Kommunen und der Träger – mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Mittelfristig ist daher eine vollständige Neuordnung des Finanzierungssystems für den Bereich der frühkindlichen Bildung erforderlich. Die Finanzströme müssen nachvollziehbarer und die Antragsverfahren vereinfacht werden.
- Außerdem wird der Landesregierung mit Nachdruck empfohlen, in den Verhandlungen über den Länderfinanzausgleich mit dem Bund darauf hinzuwirken, dass der Anteil der Kommunen an den Gemeinschaftssteuern steigt. beschluss_mv